| Canada ist eine westliche Industrienation mit einem dafür typischen
Arbeitsmarkt und seinen Problemen. Dennoch gilt Kanada nach wie vor als klassisches
Einwanderungsland, allerdings mit spezifischen Anforderungen an die neuen Mitbürger,
die oftmals nicht ganz leicht zu erfüllen sind. Folgende grundsätzliche
Einwanderungs-Kategorien gelten z. Zt. in Kanada: 1. Die Flüchtlingskategorie
2. Die Familienzusammenführungskategorie 3. Die Businesskategorie (Geschäftsleute)
4. Independentkategorie (für gesuchte Berufe) 5. Die Businesskategorie
(Geschäftsleute) Gefragt sind besonders 3 und 4, also Einwanderer mit
guter Berufsausbildung und Kapitalausstattung.
Die Kategorie 3 für
Geschäftsleute gliedert sich weiter auf in: A. Investoren B. Unternehmer
(Entrepreneurs) C. Selbständige (Self-Employed) Investoren
Bei
dieser Einwanderungsgruppe, die allein freie Entfaltungsmöglichkeiten im
neuen Heimatland bietet, fordern die kanadischen Behörden den Nachweis für
Erfolge im Heimatland und ein Gesamtvermögen von mindestens CAD 500.000 die
selbst erwirtschaftet sein müssen. Entsprechende nachprüfbare Unterlagen
müssen den Behörden zur Einsicht vorgelegt werden. Ebenso wird eine
gesundheitliche Überprüfung und ein Führungszeugnis gefordert.
Für die kanadische Aufenthaltsgenehmigung ist bei Erfüllung der
oben genannten Nachweise ein ausführlicher Antrag zu stellen und eine Investition
vorzunehmen, ausschließlich in von den jeweiligen Provinzregierungen genehmigte
Fonds, die überprüft wurden und bei den kanadischen Auslandsvertretungen
in Listen registriert sind. Mindestens CAD 250.000 (es gelten in verschiedenen
Provinzen unterschiedliche Beträge) müssen für einen Zeitraum von
5 Jahren in diese Fonds investiert werden, wofür man eine mäßige
Verzinsung erhält. Für diese regulierten Fonds besteht keine Staatsgarantie
(erst ab Investition von CAD 500000) und theoretisch ist ein Komplettverlust möglich.
Nach Ablauf der 5-Jahres-Frist wird das zur Verfügung gestellte Kapital wieder
frei zur Verfügung gestellt. Unternehmer
Kanada
fordert auch bei dieser Einwanderungsgruppe Nachweise. Insbesondere die Fähigkeit,
ein eigenes Unternehmen zu führen, wobei das in Kanada zu gründende
Geschäft volkswirtschaftlich für Kanada nützlich ist. Ferner muß
mindestens ein Kanadier oder Permanent Resident (keine Familienmitglieder)
einen Arbeitsplatz erhalten. Eine permanent aktive und leitende Tätigkeit
des Unternehmens muß ebenfalls gewährleistet sein. Weiterhin muß
das Vorhandensein von Kapital für die Gründung, für laufende Betriebskosten
und für den Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Man erhält zwei Jahre
Zeit, seine unternehmerischen Qualitäten unter Beweis zu stellen. Bei Nichterfüllung
kann der Einwanderer ausgewiesen werden. Ansonsten wird eine zweijährige
Bewährungszeit beendet und der Unternehmer wird Permanent Resident.
Für diese Form ist eine vorab genaue Marktanalyse für das Unternehmen
in Kanada unabdingbar. Selbständige
(Self-Employed)
Hier sind geschäftliche Aktivitäten in Kanada
im bedeutenden Umfang erforderlich, die ferner zu kultureller und wirtschaftlicher
Entwicklung Kanadas maßgeblich beitragen. Bei dieser Einwanderungsgruppe
sind insbesondere Künstler, Sportler, Schriftsteller etc. angesprochen, die
selbst keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen. Dennoch muß
auch entsprechendes Kapital mitgebracht werden, um einige Monate auch ohne Einkommen
bestehen zu können. Eine Skizzierung der geschäftlichen Vorhaben wird
zusätzlich erwartet. Independent Kategorie
(für gesuchte Berufe)
Hier gilt neben der beruflichen Erfahrung und
Qualifikation auch die Nachfragesituation auf dem kanadischen Arbeitsmarkt. Für
diese Kategorie qualifiziert sich derjenige, der nach einem Punktesystem 70 Punkte
erzielt und dem professionelle Chancen eingeräumt werden. An Kapital werden
CAD 10.000 und jeweils CAD 2.000 pro Familienmitglied gefordert. Damit soll die
Zeit für die Jobsuche überbrückt werden, da in dieser Zeit keinerlei
Fördermittel möglich sind. Zu beachten sind, daß viele Diplome
anerkannt werden müssen (evtl. mit aufwendigen Zusatzkursen) und für
viele Berufe besteht Lizenzpflicht auch für Einwanderer. Einwanderungsantrag
Der
Antrag zur Einwanderung in der Business- oder der Independentkategorie scheint
auf den ersten Blick zwar höchst bürokratisch und kompliziert, ist aber
mit der richtigen Planung und der zeitigen Vorbereitung durchaus zu meistern.
Falls eingesandte Dokumente nicht in Französisch oder Englisch sind, wird
eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigt. Die grundsätzlich
als Kopie (ausgenommen Führungszeugnis und Fragebogen) einzusendenden Dokumente
sind: 1. Der ausführliche Einwanderungsfragebogen, der
Teil des Immigration Kit ist.
2. Angaben zum Geschäft
(falls vorhanden) und zur finanziellen Lage des Antragstellers, wie z. B.:
a. Steuerpapiere der letzten 3 Jahre b. Geschäftsbilanzen c. Referenzschreiben
von Buchhaltern oder Bankmanagern d. Universitätsabschlüsse und
Diplome e. Aktienpapiere, Besitzpapiere,Schuldschriften etc.
3.
Angaben und Dokumente zur Person und Familie: a. Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden
b. Geburts- und Adoptionsurkunden für alle Kinder c. Ein Stammbaum für
den/die Hauptantragsteller/in und seine Frau/ihren Mann.
4.
Gültige Reisepässe für die ganze Familie.
5.
Ein offizielles Führungszeugnis im Original für alle Einreisewilligen
über 18 Jahre und der medizinische Untersuchungsbericht eines von den kanadischen
Einwanderungsbehörden empfohlenen Arztes. Diese Untersuchung findet aber
nur nach einer vorläufigen Einsicht in den Einwanderungsantrag statt. Antragsteller
werden per Post benachrichtigt und tragen die Kosten der ärztlichen Untersuchung.
Gebühren
Die jeweiligen Antragsgebühren
setzen sich aus einer Bearbeitungsgebühr (Processing Fee) und einer Einreiseerlaubnisgebühr
(Right of Landing Fee) zusammen. Für Antragsteller in der Business
Kategorie betragen diese beiden Posten zusammen CAN $1.975 ($1000 Bearbeitungsgebühr
und $ 975 Right of Landing Fee) für den Hauptantragsteller, CAN
$1.475 ($ 500 + $ 975) für den/die Ehegatten/in, weitere CAN $1.475 ($ 500
+ $ 975) für Miteinwanderer über 19 Jahre und CAN $100 (Bearbeitungsgebühr)
für mitreisende Kinder unter 19. Der Right of Landing Fee
für alle Einwanderer über 19 Jahre beläuft sich auf CAN $975 und
wird zurückerstattet, falls dem Einreiseantrag nicht stattgegeben wird. Die
restlichen Antragsgebühren, der Processing Fee, wird nicht zurückerstattet.
Die für die Independent-Kategorie geltenden Gebühren
sind mit denen der Business-Kategorie nahezu identisch. Die Bearbeitungsgebühr
für den Hauptantragsteller beläuft sich aber nicht auf CAN $1.000, sondern
auf CAN $500. Adressen
Haben Sie mehr
Fragen zur Einwanderung? Hier werden Sie beraten: Business Immigrant Coordination
Centre Canadian Embassy Immigration Section Godesberger Allee 119
53175 Bonn Germany Tel. 00 49 (02 28) 8 12 34 10 Fax 00 49 (02 28)
8 12 34 58 Kanadische Botschaft Einwanderungsabteilung Godesberger
Allee 119 53175 Bonn Tel. 00 49 (02 28) 8 12 40 02 Fax 00 49 (02
28) 8 12 34 58 Immigration URls: http://www.cicnet.ci.ca
In bezug auf die Einwanderungsgrupee "Investoren" informieren wir Sie
auch gern bei uns in Hamburg. |