Einwanderung

  
   

Canada ist eine westliche Industrienation mit einem dafür typischen Arbeitsmarkt und seinen Problemen. Dennoch gilt Kanada nach wie vor als klassisches Einwanderungsland, allerdings mit spezifischen Anforderungen an die neuen Mitbürger, die oftmals nicht ganz leicht zu erfüllen sind.


Folgende grundsätzliche Einwanderungs-Kategorien gelten z. Zt. in Kanada:
1. Die Flüchtlingskategorie
2. Die Familienzusammenführungskategorie
3. Die Businesskategorie (Geschäftsleute)
4. Independentkategorie (für gesuchte Berufe)
5. Die Businesskategorie (Geschäftsleute)
Gefragt sind besonders 3 und 4, also Einwanderer mit guter Berufsausbildung und Kapitalausstattung.

Die Kategorie 3 für Geschäftsleute gliedert sich weiter auf in:
A. Investoren
B. Unternehmer (Entrepreneurs)
C. Selbständige (Self-Employed)


Investoren

Bei dieser Einwanderungsgruppe, die allein freie Entfaltungsmöglichkeiten im neuen Heimatland bietet, fordern die kanadischen Behörden den Nachweis für Erfolge im Heimatland und ein Gesamtvermögen von mindestens CAD 500.000 die selbst erwirtschaftet sein müssen. Entsprechende nachprüfbare Unterlagen müssen den Behörden zur Einsicht vorgelegt werden. Ebenso wird eine gesundheitliche Überprüfung und ein Führungszeugnis gefordert.

Für die kanadische Aufenthaltsgenehmigung ist bei Erfüllung der oben genannten Nachweise ein ausführlicher Antrag zu stellen und eine Investition vorzunehmen, ausschließlich in von den jeweiligen Provinzregierungen genehmigte Fonds, die überprüft wurden und bei den kanadischen Auslandsvertretungen in Listen registriert sind.

Mindestens CAD 250.000 (es gelten in verschiedenen Provinzen unterschiedliche Beträge) müssen für einen Zeitraum von 5 Jahren in diese Fonds investiert werden, wofür man eine mäßige Verzinsung erhält. Für diese regulierten Fonds besteht keine Staatsgarantie (erst ab Investition von CAD 500000) und theoretisch ist ein Komplettverlust möglich. Nach Ablauf der 5-Jahres-Frist wird das zur Verfügung gestellte Kapital wieder frei zur Verfügung gestellt.


Unternehmer

Kanada fordert auch bei dieser Einwanderungsgruppe Nachweise. Insbesondere die Fähigkeit, ein eigenes Unternehmen zu führen, wobei das in Kanada zu gründende Geschäft volkswirtschaftlich für Kanada nützlich ist. Ferner muß mindestens ein Kanadier oder „Permanent Resident” (keine Familienmitglieder) einen Arbeitsplatz erhalten. Eine permanent aktive und leitende Tätigkeit des Unternehmens muß ebenfalls gewährleistet sein. Weiterhin muß das Vorhandensein von Kapital für die Gründung, für laufende Betriebskosten und für den Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Man erhält zwei Jahre Zeit, seine unternehmerischen Qualitäten unter Beweis zu stellen. Bei Nichterfüllung kann der Einwanderer ausgewiesen werden. Ansonsten wird eine zweijährige Bewährungszeit beendet und der Unternehmer wird „Permanent Resident”. Für diese Form ist eine vorab genaue Marktanalyse für das Unternehmen in Kanada unabdingbar.


Selbständige (Self-Employed)

Hier sind geschäftliche Aktivitäten in Kanada im bedeutenden Umfang erforderlich, die ferner zu kultureller und wirtschaftlicher Entwicklung Kanadas maßgeblich beitragen. Bei dieser Einwanderungsgruppe sind insbesondere Künstler, Sportler, Schriftsteller etc. angesprochen, die selbst keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen. Dennoch muß auch entsprechendes Kapital mitgebracht werden, um einige Monate auch ohne Einkommen bestehen zu können. Eine Skizzierung der geschäftlichen Vorhaben wird zusätzlich erwartet.


Independent Kategorie (für gesuchte Berufe)

Hier gilt neben der beruflichen Erfahrung und Qualifikation auch die Nachfragesituation auf dem kanadischen Arbeitsmarkt. Für diese Kategorie qualifiziert sich derjenige, der nach einem Punktesystem 70 Punkte erzielt und dem professionelle Chancen eingeräumt werden. An Kapital werden CAD 10.000 und jeweils CAD 2.000 pro Familienmitglied gefordert. Damit soll die Zeit für die Jobsuche überbrückt werden, da in dieser Zeit keinerlei Fördermittel möglich sind. Zu beachten sind, daß viele Diplome anerkannt werden müssen (evtl. mit aufwendigen Zusatzkursen) und für viele Berufe besteht Lizenzpflicht auch für Einwanderer.


Einwanderungsantrag

Der Antrag zur Einwanderung in der Business- oder der Independentkategorie scheint auf den ersten Blick zwar höchst bürokratisch und kompliziert, ist aber mit der richtigen Planung und der zeitigen Vorbereitung durchaus zu meistern. Falls eingesandte Dokumente nicht in Französisch oder Englisch sind, wird eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigt. Die grundsätzlich als Kopie (ausgenommen Führungszeugnis und Fragebogen) einzusendenden Dokumente sind:


1. Der ausführliche Einwanderungsfragebogen, der Teil des „Immigration Kit” ist.


2. Angaben zum Geschäft (falls vorhanden) und zur finanziellen Lage des Antragstellers, wie z. B.:
a. Steuerpapiere der letzten 3 Jahre
b. Geschäftsbilanzen
c. Referenzschreiben von Buchhaltern oder Bankmanagern
d. Universitätsabschlüsse und Diplome
e. Aktienpapiere, Besitzpapiere,Schuldschriften etc.


3. Angaben und Dokumente zur Person und Familie:
a. Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden
b. Geburts- und Adoptionsurkunden für alle Kinder
c. Ein Stammbaum für den/die Hauptantragsteller/in und seine Frau/ihren Mann.


4. Gültige Reisepässe für die ganze Familie.


5. Ein offizielles Führungszeugnis im Original für alle Einreisewilligen über 18 Jahre und der medizinische Untersuchungsbericht eines von den kanadischen Einwanderungsbehörden empfohlenen Arztes. Diese Untersuchung findet aber nur nach einer vorläufigen Einsicht in den Einwanderungsantrag statt. Antragsteller werden per Post benachrichtigt und tragen die Kosten der ärztlichen Untersuchung.


Gebühren

Die jeweiligen Antragsgebühren setzen sich aus einer Bearbeitungsgebühr (Processing Fee) und einer Einreiseerlaubnisgebühr (Right of Landing Fee) zusammen.

Für Antragsteller in der „Business” Kategorie betragen diese beiden Posten zusammen CAN $1.975 ($1000 Bearbeitungsgebühr und $ 975 „Right of Landing Fee”) für den Hauptantragsteller, CAN $1.475 ($ 500 + $ 975) für den/die Ehegatten/in, weitere CAN $1.475 ($ 500 + $ 975) für Miteinwanderer über 19 Jahre und CAN $100 (Bearbeitungsgebühr) für mitreisende Kinder unter 19.


Der „Right of Landing Fee” für alle Einwanderer über 19 Jahre beläuft sich auf CAN $975 und wird zurückerstattet, falls dem Einreiseantrag nicht stattgegeben wird. Die restlichen Antragsgebühren, der „Processing Fee”, wird nicht zurückerstattet.

Die für die „Independent”-Kategorie geltenden Gebühren sind mit denen der „Business”-Kategorie nahezu identisch. Die Bearbeitungsgebühr für den Hauptantragsteller beläuft sich aber nicht auf CAN $1.000, sondern auf CAN $500.


Adressen

Haben Sie mehr Fragen zur Einwanderung? Hier werden Sie beraten:
Business Immigrant Coordination Centre
Canadian Embassy
Immigration Section
Godesberger Allee 119
53175 Bonn
Germany
Tel. 00 49 (02 28) 8 12 34 10
Fax 00 49 (02 28) 8 12 34 58
Kanadische Botschaft
Einwanderungsabteilung
Godesberger Allee 119

53175 Bonn
Tel. 00 49 (02 28) 8 12 40 02
Fax 00 49 (02 28) 8 12 34 58
Immigration URls: http://www.cicnet.ci.ca
In bezug auf die Einwanderungsgrupee "Investoren" informieren wir Sie auch gern bei uns in Hamburg.

 

  
  

 

  
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